InhaltAuf einen Blick
Auf einen Blick
Der Status jedes Produkts in jedem Land, so wie ihn die Karte von Regime Map führt. Die Abschnitte darunter erklären, worauf er beruht.
| Land | Online-Casino | Sportwetten | Poker | Lotterie | Spielbanken und Spielhallen |
|---|---|---|---|---|---|
| DeutschlandGlücksspielstaatsvertrag 2021, gemeinsame Behörde der Länder in Halle | Lizenzsystem | Lizenzsystem | Lizenzsystem | Staatsmonopol | Lizenzsystem |
| ÖsterreichGlücksspielmonopol des Bundes, Sportwetten bei den Ländern | Staatsmonopol | Lizenzsystem | Staatsmonopol | Staatsmonopol | Lizenzsystem |
| SchweizGeldspielgesetz: Spielbanken beim Bund, Lotterien und Wetten bei den Kantonen | Lizenzsystem | Staatsmonopol | Lizenzsystem | Staatsmonopol | Lizenzsystem |
Online-Casino in Europa
Die Karte zeigt den Status von Online-Casinos in jedem Land; über die Reiter lassen sich die anderen vier Produkte einblenden. Ein Klick auf ein Land öffnet sein Dossier auf Regime Map.
Deutschland
In Deutschland regeln die 16 Länder das Glücksspiel gemeinsam, über den Glücksspielstaatsvertrag 2021. Seit Juli 2021 können virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten für das ganze Bundesgebiet erlaubt werden. Online-Roulette, Blackjack und andere Tischspiele bleiben dagegen Sache jedes einzelnen Landes.
Was erlaubt ist
- Online-CasinoLizenzsystem
- Zweigeteilt. Virtuelle Automatenspiele erlaubt die GGL bundesweit; am 30. September 2026 waren es 34 Anbieter mit 96 Webadressen. Online-Tischspiele darf nur ein Land erlauben oder selbst veranstalten, und nur für sein eigenes Gebiet (§ 22c GlüStV 2021). Auf der Whitelist stehen dafür bisher Schleswig-Holstein mit vier Anbietern und Bayern mit seinem staatlichen Angebot.
- SportwettenLizenzsystem
- Bundesweit von der GGL erlaubt, am 30. September 2026 für 27 Anbieter. Wettvermittlungsstellen vor Ort genehmigt das jeweilige Land.
- PokerLizenzsystem
- Online-Poker erlaubt die GGL bundesweit; die Whitelist nannte am 30. September 2026 fünf Anbieter. Poker in einer Spielbank ist durch die Spielbankerlaubnis des Landes abgedeckt.
- LotterieStaatsmonopol
- Den Ländern vorbehalten. Lotto und die übrigen großen Lotterien veranstalten die Landeslotteriegesellschaften; anderen dürfen nur Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial erlaubt werden, etwa Soziallotterien und Sparlotterien (§ 10 GlüStV 2021).
- Spielbanken und SpielhallenLizenzsystem
- Spielbanken und Spielhallen erlaubt jedes Land selbst und begrenzt ihre Zahl. Die Whitelist führt 21 Spielbankbetreiber in 15 Ländern, in Thüringen keinen.
Eine Liste, eine Endung
Ob ein Angebot in Deutschland erlaubt ist, zeigt eine einzige amtliche Liste: die Whitelist der GGL. Sie nennt alle Veranstalter und Vermittler mit einer Erlaubnis nach dem Staatsvertrag, gleich ob die GGL oder ein Land sie beaufsichtigt, und muss mindestens einmal im Monat aktualisiert werden. Am 30. September 2026 enthielt sie 166 Einträge mit 200 Webadressen.
Jede dieser Adressen endet auf .de, denn erlaubtes Glücksspiel im Internet darf nur unter einer .de-Domain laufen (§ 6e Abs. 3 GlüStV 2021). Auf der Startseite muss außerdem stehen, dass der Anbieter eine Erlaubnis hat und wer ihn beaufsichtigt. Eine Lizenznummer gibt es nicht, und abgelaufene Erlaubnisse verschwinden ohne Archiv von der Liste.
Ein Begriff führt oft in die Irre. Ein erlaubter Anbieter virtueller Automatenspiele darf sich nicht „Online-Casino“ nennen, weil das Wort im Staatsvertrag den Tischspielen vorbehalten ist. Die GGL weist darauf hin, dass die meisten Seiten, die Spielautomaten als Online-Casino bewerben, gar keine Erlaubnis haben.
Grenzen für Spielende
Wer bei einem erlaubten Anbieter spielt, muss ein Einzahlungslimit festlegen, das anbieterübergreifend grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht übersteigen darf (§ 6c GlüStV 2021); eine zentrale Limitdatei überwacht es. Bei virtuellen Automatenspielen begrenzt der Staatsvertrag den Einsatz auf 1 Euro je Spiel und erlaubt der Behörde, davon abzuweichen; nach Berichten der Fachpresse sind seit Juli 2026 je nach Alter und Spielverlauf bis zu 5 Euro zugelassen. Minderjährige sind ausgeschlossen. Sperren laufen über OASIS, das Sperrsystem, das das Regierungspräsidium Darmstadt für alle Länder führt. Im Februar 2026 waren dort rund 367.000 Sperren aktiv, und eine Selbstsperre gilt mindestens drei Monate. Wer bei einem nicht erlaubten Anbieter spielt, macht sich selbst strafbar (§ 285 StGB).
Werbung, Affiliates und Streamer
Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird (§ 284 Abs. 4 StGB); der Staatsvertrag verbietet sie zusätzlich (§ 5 Abs. 7 GlüStV 2021). Die GGL wendet das auch auf Streams und Affiliate-Seiten an, die sich an Personen in Deutschland richten, wo immer ihr Betreiber sitzt. 2025 leitete sie 300 Verfahren wegen Werbung ein, mehr als wegen unerlaubten Glücksspiels selbst (231). Sie berichtet aber auch, dass viele Staatsanwaltschaften den Straftatbestand auf Anbieter im Ausland nicht anwenden.
Für erlaubte Anbieter gelten eigene Regeln. Affiliates dürfen nicht nach Umsatz, Einzahlungen oder Einsätzen vergütet werden (§ 5 Abs. 6 GlüStV 2021), und für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele ist Werbung im Rundfunk und im Internet zwischen 6 und 21 Uhr untersagt.
Durchsetzung
2025 waren nach Angaben der GGL 1.843 illegale Websites wegen Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar; 178 weitere wurden von etablierten Zahlungswegen abgeschnitten. Eine Liste gesperrter Seiten veröffentlicht die Behörde nicht, nur Summen. Gegen Zugangsanbieter kann die GGL nach geltendem Recht keine Sperren anordnen; das hat das Bundesverwaltungsgericht im März 2025 entschieden (8 C 3.24). Sie arbeitet deshalb über Hosting-Anbieter. Die Länder haben darauf mit dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags vom 26. März 2026 reagiert: Sperren sollen sich gegen jeden Vermittlungsdienst im Sinne des Digital Services Act richten können, auch gegen reine Durchleitung, und die Begründung bevorzugt DNS-Sperren. Der Vertrag tritt am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft; im Herbst 2026 liefen die Ratifikationen in den Landtagen noch, Hessen etwa beschloss sein Zustimmungsgesetz am 3. September 2026.
Für Spielende, die bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis verloren haben, ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. April 2026 wichtig (C-440/23): Das frühere deutsche Verbot von Online-Casinospielen war mit dem Unionsrecht vereinbar, auch gegenüber Anbietern mit maltesischer Lizenz, und Einsätze können zurückgefordert werden.
Jüngste Änderungen
Die GGL setzt gegen einen Rapper, der sich beim Spielen auf nicht erlaubten Seiten filmte und die Videos verbreitete, ein Zwangsgeld von 250.000 € fest.
EuGH (C-440/23): Das frühere deutsche Verbot von Online-Casinospielen war unionsrechtskonform; Spielende können Einsätze bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis zurückfordern.
Die Länder schließen den Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021: Sperren auch gegen Zugangsanbieter. Er gilt erst, wenn alle 16 Länder ratifiziert haben.
Bilanz des Sperrsystems OASIS: rund 367.000 aktive Spielersperren, 9.000 angeschlossene Veranstalter mit rund 41.000 Betriebsstätten.
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass die GGL nach geltendem Recht keine Sperren gegen Zugangsanbieter anordnen kann.
Das OVG Sachsen-Anhalt bestätigt im Eilverfahren, dass die GGL einem Streamer mit Sitz im Ausland Werbung für unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland untersagen darf.
Amtliche Quellen
- Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), konsolidierte Fassung (REVOSax) ↗revosax.sachsen.de
- Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (REVOSax) ↗revosax.sachsen.de
- EuGH, Pressemitteilung Nr. 53/26 zur Rechtssache C-440/23 (PDF) ↗curia.europa.eu
- Whitelist: Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter (GGL) ↗gluecksspiel-behoerde.de
- Legale Online-Casinos in Deutschland: Das ist erlaubt (GGL) ↗gluecksspiel-behoerde.de
- Tätigkeitsbericht der GGL 2025 (PDF) ↗gluecksspiel-behoerde.de
- Werbung für Online-Glücksspiel: Was ist erlaubt? (GGL) ↗gluecksspiel-behoerde.de
- § 284 StGB, Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels ↗gesetze-im-internet.de
- Spielersperrsystem OASIS (Regierungspräsidium Darmstadt) ↗rp-darmstadt.hessen.de
- Vollständiges Dossier auf Regime Map ↗regimemap.com
Österreich
Österreich behält Glücksspiel grundsätzlich dem Bund vor und vergibt nur wenige, eng beaufsichtigte Konzessionen. Lotterien, Casinospiele, Poker und das gesamte Online-Angebot liegen bei zwei Unternehmen. Sportwetten gelten dagegen nicht als Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes; sie werden von den neun Bundesländern bewilligt.
Was erlaubt ist
- Online-CasinoStaatsmonopol
- Online-Spiele gelten rechtlich als elektronische Lotterien und fallen unter die Lotteriekonzession der Österreichischen Lotterien GmbH; die Konzession nennt eine einzige Plattform, win2day. Eine Lizenz aus einem anderen EU- oder EWR-Staat berechtigt nicht zum Angebot in Österreich.
- SportwettenLizenzsystem
- Sportwetten sind kein Glücksspiel im Sinne des GSpG. Buchmacher brauchen eine Bewilligung ihres Bundeslandes, in Wien etwa der Stadt; es gibt neun Landesgesetze und keine bundesweite Liste der Bewilligungsinhaber. Online-Wetten von Anbietern außerhalb des jeweiligen Bundeslandes werden nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Oktober 2025 zumindest vom steirischen und vom Wiener Gesetz nicht erfasst.
- PokerStaatsmonopol
- Poker zählt zu den Spielen, die dem Bund vorbehalten sind: online nur im Rahmen der Lotteriekonzession, live in den Spielbanken der Casinos Austria AG.
- LotterieStaatsmonopol
- Lotto, EuroMillionen, Rubbellose, Keno und die übrigen Lotterien veranstaltet die Österreichische Lotterien GmbH; ihre Konzession läuft bis 30. September 2027.
- Spielbanken und SpielhallenLizenzsystem
- Zwölf Spielbanken betreibt die Casinos Austria AG auf Grund von Bundeskonzessionen, die im Dezember 2027 und im Dezember 2030 enden. Automatensalons bewilligen die Länder; die Liste des BMF nennt Bewilligungsinhaber in fünf der neun Länder.
Wer zuständig ist
Das BMF hält das Monopol und vergibt die Konzessionen. Die laufende Aufsicht über die Konzessionäre ging am 1. Januar 2021 auf das Finanzamt Österreich über. Welche Unternehmen in Österreich Glücksspiel anbieten dürfen, steht auf einer einzigen Seite des BMF: zuerst die Bundeskonzessionäre mit Laufzeit und erlaubten Spielen, danach die Inhaber von Landesbewilligungen für Automatensalons.
Für Spielende ist die Lage eindeutig, auch wenn sie im Alltag oft anders aussieht. Die Teilnahme an einer ausländischen elektronischen Lotterie von Österreich aus ist nach Auskunft des BMF nicht erlaubt, und eine maltesische oder andere EU-Lizenz ändert daran nichts. Das Ministerium weist auch darauf hin, dass sich Betroffene schwer wehren können, weil sie mit einer Beschwerde ihr eigenes verbotenes Spiel offenlegen.
Werbung und Links
Wer in Österreich für verbotene Ausspielungen wirbt oder diese Werbung ermöglicht, begeht eine Verwaltungsübertretung (§ 52 Abs. 1 Z 9 GSpG). Ebenso strafbar ist es, die Teilnahme zu fördern, ausdrücklich auch durch die unternehmerische Schaltung von Internet-Links (Z 6). Die Strafe beträgt bis zu 22.000 €. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt ein Fall aus Wien: Die Landespolizeidirektion verhängte gegen den Geschäftsführer einer Website mit bezahlten Links auf Online-Glücksspiel ohne Konzession sieben Geldstrafen von je 2.000 €. Das Verwaltungsgericht setzte die Strafen auf je 400 € herab, und der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision am 13. Oktober 2025 zurück.
Spieler fordern ihre Verluste zurück
Spielende, die bei Anbietern ohne österreichische Konzession verloren haben, klagen ihr Geld vor österreichischen Gerichten zurück, und die Gerichte gehen dabei inzwischen auch gegen die Verantwortlichen der Anbieter vor. Der Europäische Gerichtshof entschied am 15. Januar 2026 (C-77/24), dass Geschäftsführer eines nicht konzessionierten maltesischen Anbieters nach österreichischem Recht in Anspruch genommen werden können, weil der Schaden dort eintritt, wo der Spieler lebt. Am 12. März 2026 bejahte der Oberste Gerichtshof darauf die Zuständigkeit österreichischer Gerichte für die Klage eines Spielers über 18.547,67 € gegen zwei solche Geschäftsführer.
Die Reform im Nationalrat
Das BMF hat einen neuen Rechtsrahmen vorgelegt. Am 4. August 2026 notifizierte es den Entwurf bei der Europäischen Kommission (Notifizierung 2026/0415/AT), seit 5. August liegt er als Regierungsvorlage 594 d.B. im Nationalrat, und am 14. September wurde er dem Finanzausschuss zugewiesen. Die Stillhaltefrist der EU endete am 5. November 2026. Der Ausschuss hatte seine Beratungen bis Anfang November noch nicht aufgenommen; bis zu einem Beschluss gilt das heutige Monopol.
Der Entwurf sieht vor:
- ein offenes Konzessionsverfahren für Online-Glücksspiel, ohne feste Zahl von Konzessionen; neue Online-Konzessionen sollen ab 1. Oktober 2027 gelten, wenn die heutige Konzession ausläuft;
- einen Ausschluss für Anbieter, die ihr illegales Angebot nach dem 31. Dezember 2026 fortsetzen: 18 Monate, ab 2030 24 Monate;
- ab 2027 ein zentrales Sperrregister über alle Anbieter und ein Register für anbieterübergreifende Einzahlungslimits;
- Zahlungssperren und Sperren gegen Hosting-Anbieter auf Anordnung des Amts für Betrugsbekämpfung, Sperren gegen Zugangsanbieter auf Anordnung der Telekom-Control-Kommission;
- an Glücksspielautomaten höchstens 5 € Einsatz, mindestens zwei Sekunden pro Spiel und nach 90 Minuten eine Pause von mindestens 15 Minuten;
- 13 Spielbankkonzessionen und weiterhin eine einzige Lotteriekonzession.
Jüngste Änderungen
Ende der EU-Stillhaltefrist für den Entwurf des neuen Glücksspielgesetzes; ab jetzt kann der Nationalrat beschließen.
Die Regierungsvorlage 594 d.B. wird dem Finanzausschuss des Nationalrats zugewiesen.
Das BMF notifiziert den Entwurf bei der Europäischen Kommission: offene Online-Konzessionen, Sperrregister, Zahlungs- und Netzsperren.
Der Oberste Gerichtshof bejaht die Zuständigkeit österreichischer Gerichte für die Klage eines Spielers gegen Geschäftsführer eines maltesischen Online-Casinos.
EuGH (C-77/24): Geschäftsführer eines nicht konzessionierten Anbieters aus Malta können nach österreichischem Recht haften.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt Strafen gegen einen Geschäftsführer, dessen Website auf Online-Glücksspiel ohne Konzession verlinkte.
Amtliche Quellen
- Glücksspielgesetz (GSpG), geltende Fassung (RIS) ↗ris.bka.gv.at
- Konzessionäre und Ausspielbewilligte in Österreich (BMF) ↗bmf.gv.at
- Häufig gestellte Fragen zum Glücksspielmonopol (BMF) ↗bmf.gv.at
- Finanzministerium setzt nächsten Schritt zu neuem Glücksspielgesetz (BMF, 4. August 2026) ↗bmf.gv.at
- Regierungsvorlage 594 d.B.: Glücksspielgesetz, Telekommunikationsgesetz, Änderung (Parlament) ↗parlament.gv.at
- Sportwetten: Tätigkeit als Wettunternehmer (Stadt Wien) ↗wien.gv.at
- Vollständiges Dossier auf Regime Map ↗regimemap.com
Schweiz
Die Schweiz regelt alle Geldspiele in einem Gesetz, dem Geldspielgesetz (BGS), das seit 1. Januar 2019 gilt. Casinospiele und Poker sind den Spielbanken vorbehalten, online nur als Erweiterung einer Schweizer Spielbankenkonzession. Lotterien und Sportwetten bleiben den Kantonen vorbehalten, die sie über Swisslos und die Loterie Romande anbieten.
Was erlaubt ist
- Online-CasinoLizenzsystem
- Nur eine Schweizer Spielbank kann ihre Konzession auf Online-Spiele erweitern lassen; der Bundesrat erweitert die Konzession, die ESBK bewilligt die Spiele. Am 23. September 2026 führte die ESBK zehn Online-Spielbanken, alle unter .ch-Adressen.
- SportwettenStaatsmonopol
- Den Kantonen vorbehalten: Sportwetten bieten nur Swisslos und die Loterie Romande an. Gespa beaufsichtigt sie und bezeichnet jedes andere Angebot als illegal.
- PokerLizenzsystem
- Poker gilt als Spielbankenspiel und wird wie die anderen Casinospiele bewilligt, online wie vor Ort. Außerhalb der Spielbanken sind nur kleine Pokerturniere mit kantonaler Bewilligung erlaubt.
- LotterieStaatsmonopol
- Grosse Lotterien veranstalten nur Swisslos (Deutschschweiz und Tessin) und die Loterie Romande (Westschweiz), beide unter Aufsicht der Gespa.
- Spielbanken und SpielhallenLizenzsystem
- Spielbanken brauchen eine Konzession des Bundesrats. Die ESBK führt 21 konzessionierte Spielbanken, zehn der Kategorie A und elf der Kategorie B, mit Konzessionen von 2025 bis 2044.
Die Adresse prüfen, nicht den Namen
Die Liste der ESBK hat drei Spalten: die Spielbank, ihre Webadresse und das Datum, an dem sie online ging. Alle zehn Adressen enden auf .ch; die jüngste ist casineo.ch des Casinò Locarno, online seit 17. März 2026. Es lohnt sich, die Adresse genau zu vergleichen: Auf der Sperrliste der ESBK vom 25. August 2026 stehen 13 Domains mit dem Namen swiss4win und 11 mit starvegas, beides Namen bewilligter Schweizer Angebote. Auch die Liste der bewilligten Angebote kann kürzer werden. Das Casino Basel stellte seine Online-Spiele im Juli 2025 ein, und am 20. August 2025 wurde die Online-Erweiterung seiner Konzession widerrufen.
Zwei Sperrlisten
Jede der beiden Behörden führt eine eigene Sperrliste ausländischer Angebote, und Schweizer Internetanbieter müssen alle Domains auf beiden Listen sperren (Art. 86 BGS). Die Liste der ESBK für Casinospiele umfasste am 25. August 2026 3.566 Domains, die der Gespa für Lotterien, Wetten und Geschicklichkeitsspiele 887; 267 Domains stehen auf beiden. Eine .ch-Endung beweist nichts, denn 243 Domains auf der ESBK-Liste haben eine.
Sperren sind nicht das einzige Mittel. 2025 führte die ESBK 28 Hausdurchsuchungen durch und liess 580 neue Domains sperren; Ende des Jahres waren 209 Strafverfahren offen. Wer Spielbankenspiele ohne Konzession anbietet, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, gewerbsmässig oder als Bande bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS).
Spielende, Steuern und Spielsperre
Auf einer gesperrten Seite zu spielen ist keine Straftat. Die ESBK warnt aber, dass Einsätze und Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können, und hilft nicht dabei, Geld zurückzuholen. Ein weiterer Grund, bei den bewilligten Angeboten zu bleiben, ist die Steuer: Gewinne in Schweizer Spielbanken vor Ort sind steuerfrei, und ein Gewinn in einer bewilligten Online-Spielbank ist bis 1.071.000 Franken von der direkten Bundessteuer befreit (Art. 24 DBG; Betrag seit 1. Januar 2026). Für Gewinne bei nicht bewilligten Anbietern gilt diese Befreiung nicht.
Spielsperren laufen über ein zentrales Register. Eine Sperre, die ein Anbieter einträgt, gilt in der ganzen Schweiz, für Casinospiele im Haus und online und für die Online-Lotterien. Seit 7. Januar 2025 gilt sie auch in Liechtenstein.
Werbung
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS); wer vorsätzlich dagegen verstösst, riskiert eine Busse bis zu 500.000 Franken (Art. 131 BGS). Nach Auffassung der Gespa ist auch ein Link auf ein nicht bewilligtes Lotterie- oder Wettangebot Werbung. Bewilligte Spielbanken dürfen werben, aber nicht aufdringlich oder irreführend und nicht gegenüber Minderjährigen oder gesperrten Personen.
Jüngste Änderungen
In Prilly bei Lausanne eröffnet eine neue Spielbank; die ESBK führt damit 21 konzessionierte Spielbanken.
Das Casinò Locarno startet sein Online-Angebot casineo.ch und wird auf der Liste der ESBK geführt.
Das Bundesgericht bestätigt eine Sperre der Gespa gegen eine Plattform für digitale Sammelkarten mit Fantasy-Spielen: Wer Karten kaufen muss, um einen Geldpreis zu gewinnen, spielt ein Geldspiel.
Die Online-Erweiterung der Konzession des Casinos Basel wird widerrufen, nachdem es seine Online-Spiele im Juli eingestellt hat.
Das Bundesgericht bestätigt eine Sanktion der ESBK von 1,8 Millionen Franken gegen das Grand Casino Baden, unter anderem weil gesperrte Personen Werbung für das Online-Angebot erhielten.
Schweizer Spielsperren gelten auch in Liechtenstein.
Die neuen Spielbankenkonzessionen für 2025 bis 2044 treten in Kraft.
Amtliche Quellen
- Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), SR 935.51 ↗fedlex.admin.ch
- Online-Spielbanken: Liste der bewilligten Angebote (ESBK) ↗esbk.admin.ch
- Landbasierte Spielbanken (ESBK) ↗esbk.admin.ch
- Nicht bewilligte Online-Spiele und Sperrliste (ESBK) ↗esbk.admin.ch
- Spielsperre (ESBK) ↗esbk.admin.ch
- Tätigkeitsbericht 2025 der ESBK (PDF) ↗esbk.admin.ch
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 24 ↗fedlex.admin.ch
- Vollständiges Dossier auf Regime Map ↗regimemap.com
So lesen Sie die Status
Jedes Produkt erhält einen von sieben Status. Sie beschreiben, was das Recht vorsieht, nicht wie streng es durchgesetzt wird.
- Lizenzsystem
- Eine Lizenz ist hier möglich und lässt sich überprüfen.
- Staatsmonopol
- Nur der staatliche Betreiber darf das anbieten. Es gibt keine private Lizenz, die sich prüfen ließe.
- Regional unterschiedlich
- Die einzelnen Bundesstaaten oder Provinzen entscheiden selbst. Das Dossier führt sie auf.
- Verboten
- Eine Lizenz ist hier nicht möglich.
- Kein Lizenzsystem
- Legal, aber es gibt kein Lizenzsystem und daher nichts zu prüfen.
- Nicht eingestuft
- Anhand amtlicher Quellen konnten wir das nicht feststellen.
- Noch nicht erfasst
- Die Regeln dieses Landes haben wir noch nicht geprüft.
- Gesetzliche Ausnahme
- Eine Form des Produkts ist anders geregelt als der Rest; die Zeile darunter nennt sie.
Häufige Fragen
Sind Online-Casinos in Deutschland legal?
Teilweise. Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten erlaubt die GGL bundesweit, Online-Roulette und andere Tischspiele nur ein einzelnes Land für sein eigenes Gebiet. Ob ein bestimmtes Angebot erlaubt ist, zeigt die Whitelist der GGL; jede Adresse darauf endet auf .de.
Darf ich in Österreich bei einem ausländischen Online-Casino spielen?
Nein. Nach Auskunft des Finanzministeriums ist die Teilnahme an ausländischen elektronischen Lotterien von Österreich aus nicht erlaubt; die einzige konzessionierte Plattform ist win2day. Das kann sich mit der Reform ändern, die im Nationalrat liegt, frühestens mit Konzessionen ab Oktober 2027.
Gilt eine Lizenz aus einem Land auch in den anderen?
Nein. Deutschland erkennt nur Erlaubnisse deutscher Behörden an, Österreich nur Konzessionen nach dem eigenen Glücksspielgesetz, und in der Schweiz darf nur eine Schweizer Spielbank online Casinospiele anbieten. Eine Lizenz aus Malta oder Gibraltar genügt in keinem der drei Länder.
Wie prüfe ich, ob ein Anbieter erlaubt ist?
In Deutschland auf der Whitelist der GGL, in Österreich auf der Liste der Konzessionäre beim Finanzministerium, in der Schweiz auf der Liste der Online-Spielbanken der ESBK; Lotterien und Sportwetten bieten dort nur Swisslos und die Loterie Romande an. In allen drei Ländern gilt: die genaue Webadresse vergleichen, nicht den Markennamen.
Muss ich Gewinne versteuern?
In Deutschland und Österreich sind Glücksspielgewinne für Privatpersonen grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig; die Abgaben zahlen die Anbieter. In der Schweiz sind Gewinne in Spielbanken vor Ort steuerfrei, Gewinne bei bewilligten Online-Spielbanken, Lotterien und Sportwetten bis 1.071.000 Franken je Gewinn. Gewinne bei nicht bewilligten Anbietern sind von dieser Befreiung ausgenommen.
Wie kann ich mich sperren lassen?
In Deutschland über OASIS beim Regierungspräsidium Darmstadt, für fast alle Arten von Glücksspiel; ausgenommen sind Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche wie Lotto 6aus49 (§ 8 Abs. 2 GlüStV 2021). In der Schweiz trägt der Anbieter die Sperre in ein zentrales Register ein, das auch für Liechtenstein gilt. In Österreich gibt es noch kein anbieterübergreifendes Register; die Reform sieht eines vor.
Wie aktuell ist dieser Leitfaden?
Das Datum oben auf der Seite nennt die letzte Prüfung, die Zahlen im Text tragen das Datum ihrer Quelle. Änderungen danach erscheinen zuerst in den Dossiers auf Regime Map.
Ist dieser Leitfaden eine Rechtsberatung?
Nein. Er fasst amtliche Quellen zusammen. Für eine Entscheidung im Einzelfall fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt im jeweiligen Land.
Methode und Hinweise
Dieser Leitfaden beruht auf den Dossiers von Regime Map zu Deutschland, Österreich und der Schweiz und auf den amtlichen Quellen, die sie belegen: Gesetzestexte, Listen und Berichte der Aufsichtsbehörden, Gerichtsentscheidungen und Mitteilungen der Ministerien. Jede Zahl ist mit dem Datum versehen, an dem die Quelle sie ausgewiesen hat.
Der Status in der Tabelle und auf der Karte beschreibt den Rechtsrahmen für ein Produkt: ob es lizenziert werden kann, dem Staat vorbehalten oder verboten ist. Er sagt nichts darüber, wie streng ein Land die Regeln durchsetzt, und er ist keine Empfehlung.
Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt nicht die Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt im jeweiligen Land.
Zuletzt geprüft: